Jeder Betrieb in Deutschland ist gesetzlich verpflichtet, eine Mindestanzahl an Ersthelfern zu stellen — geregelt in der DGUV Vorschrift 1. Wie viele genau, hängt von der Beschäftigtenzahl und Branche ab.
Wie viele Ersthelfer braucht mein Betrieb?
- Verwaltungs- und Handelsbetriebe: 5% der Beschäftigten bei 2-20 Mitarbeitern, sonst 10%
- Sonstige Betriebe (Produktion, Handwerk etc.): 10% bei 2-20 Mitarbeitern, sonst ebenfalls 10%
- Mindestens ein Ersthelfer muss immer während der Arbeitszeit anwesend sein
Wie oft muss aufgefrischt werden?
Die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer muss alle zwei Jahre wiederholt werden (Fortbildung, 9 Unterrichtseinheiten). Auch hier gilt: der praktische Teil findet in Präsenz bei einer ermächtigten Stelle statt.
Wo ein Online-Kurs sinnvoll ergänzt
Zwischen den offiziellen Zwei-Jahres-Intervallen verblasst Wissen schneller, als man denkt — Studien zur Wiederbelebung zeigen messbare Wissensverluste schon nach wenigen Monaten. Ein kurzer Online-Auffrischer zwischendurch (ohne den Betrieb für einen ganzen Tag lahmzulegen) hält das Team sicherer, ohne die Pflichtfortbildung zu ersetzen. Unser 45-Minuten-Kurs eignet sich genau dafür: einzeln am Arbeitsplatz oder zu Hause durchführbar, mit Zertifikat für die Personalakte.
Praktischer Tipp für Arbeitgeber
Plane die Pflichtfortbildung alle zwei Jahre fest ein und nutze die Zeit dazwischen für kurze Auffrischungen — das hält die tatsächliche Handlungssicherheit im Team höher, als es die reine Zwei-Jahres-Pflicht allein schafft.
Erste-Hilfe-Wissen zwischendurch auffrischen
45 Minuten, kein Betriebsausfall, Zertifikat für die Personalakte.
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